Die Bundesregierung möchte die entstandenen Härtefälle bei der Privatzimmervermietung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und einem Comeback-Bonus abfedern.

Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Die Bundesregierung möchte die entstandenen Härtefälle bei der Privatzimmervermietung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und einem Comeback-Bonus abfedern. Für Personen, die durch die derzeitige Krise signifikant betroffen sind greift die Sonderrichtlinie des Härtefallfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 16/2020).

WER KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

Die maximale Gesamtförderungshöhe für die Abgeltung der Einkunftsverluste beträgt EUR 24.000 und der maximale Comeback-Bonus EUR 6.000 pro Förderungswerber. In Summe beträgt die maximale Gesamtförderung somit EUR 30.000 pro Förderungswerber. Für jeden der Betrachtungszeiträume beträgt daher die maximale Förderungshöhe für die Abgeltung der Einkunftsverluste EUR 2.000 und für den Comeback-Bonus EUR 500 pro Förderungswerber.

Ansuchen können ab 16.04.2020 bis 30.4.2021 vorbehaltlich der budgetären Bedeckung eingebracht werden.

Die Abwicklung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA). Eine Beantragung erfolgt über ein Antragsformular, welches durch die AMA online zur Verfügung gestellt wird.

Die Auszahlungen erfolgen nach Abschluss des Förderungsvertrages.

LINKS:

Ausfüllhilfe und Merkblatt – Förderungsansuchen Härtefallfonds Phase 2 „Land und Forstwirtschaft“

Ausfüllhilfe und Merkblatt – Förderungsansuchen Härtefallfonds „Privatzimmervermietung“

AMA Privatzimmervermieter – Die folgenden Ausführungen gelten nur für Antragsteller, die keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsnummer haben.

Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigt stehen wir gern zur Verfügung!

Freundliche Grüße,

Mag. Christiane Holzinger und das gesamte Start-up Stars Team

Lebe deinen unternehmerischen Traum. Alles andere übernehmen wir.

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